Erweiterte ZIM-Förderung Montag, 22.06.2020
Die ZIM-Richtlinie wurde überarbeitet - veröffentlicht im Bundesanzeiger am 17. März 2020.
Die Förderung wurde ausgeweitet. Förderfähig und Antragsberechtigt sind zukünftig auch Unternehmen von >500 bis < 1.000 Mitarbeitern, sofern mindestens ein Partner ein echtes KMU ist (Abschnitt 3.1.1 c). Die Förderhöchstsumme beträgt zukünftig 550.000 Euro für Einzelprojekte für Unternehmen bzw. 450.000 Euro für Kooperationsprojekte (Abschnitt 5.4.1).
Ein kostenloses Webinar informiert über alle Änderungen:
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ZIM 2020 kurz und knapp – Was ist neu?
Dienstag, 30. Juni 2020 – 10:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag, 28. Juli 2020 – 15:00 bis 16:00 Uhr
Das Webinar ist nur eines von einer ganzen Reihe neu aufgelegter Webinare zum Thema, u.a.:
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ZIM-Antragstellung leicht gemacht – Projekte planen und
inhaltlich gut beschreiben
Donnerstag, 9. Juli 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr
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ZIM leicht erklärt – Angebot und erste Schritte
Dienstag, 30. Juni 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag, 21. Juli 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag, 4. August 2020 – 16:00 bis 17:00 Uhr
Alle Themen der Webinar-Reihe rund um die ZIM-Förderung, zum Teil bereits mit Einwahldaten finden Sie hier.
AK
19.6.20