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Lebensmittelkonformität Dienstag, 21.09.2021

21. September 2021/ Webmeeting - Der richtige Umgang mit der Konformitätserklärung

Kunden fordern zu Recht die Durchführung der sogenannten Konformitätsarbeit zum Lebensmittelkontakt ein. Denn schließlich gibt es dazu gesetzliche Verpflichtungen nach der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über „Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“. Aber wie funktioniert die Konformitätsarbeit? Die einschlägigen Verordnungen, von der Rahmenverordnung 1935/2004 über die erwähnte Verordnung 10/2011 bis zur Verordnung über die „Gute Herstellpraxis“ – GMP, Nr. 2023/2006 erlauben erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Kunststoffverarbeiter und Kunde schon bei der Vertragsprüfung einvernehmlich regeln sollten.

Welche Migrationsprüfungen sind beispielsweise bei Ablagen im Kühlschrank erforderlich? Und ganz wichtig die Frage: Wer trägt die Kosten der Migrationsprüfungen? Verarbeiter oder Kunde? Welche Rolle spielen die Überwachungsbehörden? Der Workshop soll die Wissenslücken der Verarbeiter beseitigen und allen Teilnehmern konkrete Hilfe bei der Bewältigung der Konformitätsarbeit vermitteln. Er richtet sich insbesondere an alle Vertriebsmitarbeiter, um die Kunden schon beim ersten Verkaufsgespräch in Sachen Lebensmittelkontakt kompetent beraten zu können. Ferner erfahren die Mitarbeiter der Abteilungen QS oder Produktsicherheit, wie sie die Konformitätserklärungen nach Anhang IV der Verordnung 10/2011 regelkonform erstellen.

Im September 2020 wurde die Verordnung 10/2011 sehr stark geändert. Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1245 bürdet uns Regeln auf, über die wir sprechen müssen.

AK
18.2.21