Deutsch

 

.

Produktsicherheitsgesetz Dienstag, 03.08.2021

Neues Gesetz veröffentlicht.

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2021, S. 3146 ff.).

Durch Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes wird das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) neu gefasst und an die Verordnung (EU) 2019/1020 sowie das bereits in Kraft getretene Marktüberwachungsgesetz (MÜG) angepasst. Mit Artikel 3 des Gesetzes wird das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) im Hinblick auf den sicheren Betrieb solcher Anlagen erlassen. Mit Artikel 7 des Gesetzes wird die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell auf das neue ÜAnlG abgestimmt.

Eine im neuen ProdSG - Artikel 1 - enthaltene Verordnungsermächtigung ermöglicht es künftig, auf Verordnungsebene Vermarktungsverbote für gefährliche Produkte, z. B. Himmelslaternen, zu erlassen. Zusätzlich wurden die Bestimmungen zum GS-Zeichen weiterentwickelt.

Mit Artikel 3 werden die bisherigen Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Dampfkessel, Druckbehälter, Tankstellen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzuganlagen) aus dem 9. Abschnitt des bisherigen ProdSG in ein eigenständiges Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) überführt.

In einer Vielzahl von Gesetzen werden mit weiteren Artikeln Folgeänderungen vorgenommen, oft ein Austausch des Wortes „Produktsicherheitsgesetz“ durch „Marktüberwachungsgesetz“. Das Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung (Marktüberwachungsgesetz – MüG) ist mit dem 16. Juli 2021 bereits in Kraft getreten. Es dient der Durchführung der EU-Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) und ersetzt bereits in Teilen das alte Produktsicherheitsgesetz.

Bild: Jim Witkowski/ unsplash

 

AK
2.8.21