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Polymere unter REACH Freitag, 27.08.2021

Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine aktualisierte Fassung der REACH-Info 32 zu Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren herausgegeben.

Mit der vorliegenden Broschüre soll über die Verpflichtungen informiert werden, die unter REACH im Falle der Herstellung und des Imports von Polymeren entstehen.Anhand von Beispielen werden Antworten auf Fragen gegeben wie: Was ist ein Polymer unter REACH? Was sind Monomere und sonstige Reaktanten und wie werden diese registriert?

Es ist für die Zukunft zu beachten, dass die EU-Kommission zur Zeit die REACH-Polymerregelungen überprüft. Ein zentraler Punkt ist dabei die mögliche Einführung einer Registrierungspflicht für bestimmte Polymere.

AK
15.8.21