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Beschaffung im Bund Mittwoch, 29.09.2021

Die Auftragsvergabe des Bundes wurde in der AVV Klima neu geregelt.

Die AVV EnEff (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen) geht darin auf.

Die bisher auf Energieeffizienz ausgerichteten Verwaltungsvorgaben bei der Beschaffung werden jetzt auf Kreislaufwirtschaftsaspekte ausgedehnt. Diese Pflichten der Öffentlichen Hand sind in § 45 KrWG näher definiert. Die AVV Klima konkretisiert diese. Dafür wurde erstmalig auch eine Negativliste aufgenommen.

Die Negativliste enthält zum einen Bekanntes, aufgrund anderweitiger gesetzlicher Vorgaben, geht zum anderen aber darüber hinaus, z.B.:

  • Mineralwasser, Bier, Säfte, Milch und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeuteln), wobei dies auch für mit Pflichtpfand belegte Einwegverpackungen gilt,
  • Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen sowie bei Großveranstaltungen,
  • Produkte, bei denen der Anbieter nicht zusichert, dass kein Mikroplastik im Sinne des Artikel 2 Nummer 1 (6) des Beschlusses (EU) 2017/1218 der Kommission vom 23.06.2017 enthalten ist (insbesondere bestimmte Wasch- und Reinigungsmittel sowie Kosmetika)

Bild: Pixabay MichaelGaida_shopping-venture-1275482_1920

 

AK
20.09.21