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Öffentlicher Einkauf von Kunststoffprodukten Dienstag, 01.02.2022

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Handreichung für den öffentlichen Einkauf in Bezug auf die Beschaffung von Kunststoffprodukten herausgegeben.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht eine grundsätzliche Bevorzugungspflicht bestimmter Produkte vor, darunter auch solche, die unter Einsatz von Rezyklaten hergestellt worden sind. Die Bevorzugungspflicht nach § 45 KrWG gilt für alle Bundesbehörden und der Aufsicht des Bundes unterstehende Stellen. Auf Landesebene sollen ähnliche Regelungen eingeführt werden, sofern es sie nicht bereits gibt.

Für angebotene eigene Produkte muss der ausgeschriebene Rezyklatanteil nachgewiesen werden. Das Umweltzeichen Blauer Engel und das RAL-Gütezeichen Recyclingkunststoff gelten jetzt als Nachweis i.S.d § 34 Vergabeverordnung bzw. § 24 Unterschwellenvergabeordnung.

Das letzte Kapitel 5 (Seiten 38ff) beschreibt bestehende Bedenken und Hürden, PCR-haltige Produktalternative auszuschreiben, sowie die Optionen diese zu umgehen. Es beschäftigt sich mit 6 interessanten Zielkonflikten und deren Lösungsoptionen, die z.T. auch für den Einkauf in Unternehmen von Interesse sein können:

5.1 Flut an Umweltanforderungen managen
5.2 Nachweisbarkeit des PCR-Gehalts als offene Frage
5.3 Fehlende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung
5.4 Begrenzte personelle und fachliche Kapazitäten
5.5 Ökologie trotz begrenzter Haushaltsmittel
5.6 Vorbehalte gegenüber neuen Produkten, insb. deren Gleichwertigkeit bei Qualität, Funktionalität und Kompatibilität mit bestehenden Systemen

AK
1.2.22