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EU-Lieferkettengesetz Dienstag, 01.03.2022

Die EU-Kommission hat mit ihrem Richtlinienvorschlag on Corporate Sustainability Due Diligence am 23. Februar 2022 ein europäisches „Lieferkettengesetz“ vorgelegt. Geschützt werden sollen neben Menschenrechten auch bestimmte Umweltstandards.

Der veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz trifft bei Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf ein negatives Echo.

Nicht nachvollziehbar sei, so BAVC und VCI, dass mittelständische Unternehmen in die Regelung aufgenommen würden. In die Pflicht genommen werden Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten sowie in bestimmten Sektoren Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

Die zusätzlich vorgeschlagene zivilrechtliche Haftung lehnen die Verbände strikt ab. So haben europäische Unternehmen in der Regel keinen ausreichenden Einfluss, um europäische Standards weltweit durchzusetzen. Unternehmen dürften deshalb nur dann zivilrechtlich haften, so BAVC und VCI, wenn sie die Menschenrechtsverletzung unmittelbar selbst verursacht haben.

PE von BAVC und VCI vom 23.02.2022 - Europäisches Lieferkettengesetz: Kommissionsvorschlag schießt übers Ziel hinaus