ZSVR informiert über neue Pflichten für Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat in einem Vortrag alle Pflichten aus dem novellierten Verpackungsgesetz zusammengetragen – Quelle: Veranstaltung der IHK Schwaben „Verpackungsgesetz 2022 – Was müssen Unternehmen jetzt tun?“.

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes im Jahr 2021 wurden neue Verpflichtungen für eine Vielzahl von Unternehmen implementiert.

Am 1. Juli 2022 greift u.a. eine erweiterten Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wie unter anderem Transportverpackungen. Ab Folie 25 werden die neuen Verpflichtungen beschrieben. Mit dem 5. Mai soll die Möglichkeit bestehen, Daten zu registrieren.

Verstöße werden an die Landesvollzugsbehörden gemeldet und können zu Bußgeldern führen (vgl. Folien 17ff).

 

AK
5.5.22