Das EU-Register für den Digitalen Produktpass geht in die Testphase für alle Wirtschaftsakteure.
Der Digitale Produktpass (DPP), der gemäß der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 für nachhaltige Produkte eingerichtet wurde, ist ein digitaler Behälter mit Produktinformationen, der die Transparenz der Lieferkette stärken, fundiertere Verbraucherentscheidungen unterstützen und die Einhaltung der Vorschriften im gesamten Binnenmarkt erleichtern soll. Während Produktdaten dezentral gespeichert werden, müssen die Wirtschaftsakteure jeden digitalen Produktpass im Register registrieren, weches die sichere Infrastruktur bietet, die für die Registrierung eindeutiger Produktkennungen und zugehöriger Metadaten erforderlich ist.
Das DPP-Register wird neben Produkten, die unter die Ökodesign-Verordnung fallen, auch Produktgruppen enthalten, für die unter anderen Rechtsvorschriften eine Registrierung des digitalen Produktpasses erforderlich ist, darunter bestimmte große Batterien, Bauprodukte, Spielzeug, Detergenzien und Endnutzer-Tenside.
Die derzeitige Testphase soll dazu beitragen, einen reibungslosen Rollout vor der ersten Umsetzungsfrist am 18. Februar 2027 für bestimmte Arten von Großbatterien sicherzustellen.
Wirtschaftsakteure können nun über eine neue Website zum DPP zugreifen auf
- die Testumgebung,
- die technische Dokumentation,
- die Implementierungsrichtlinien,
- Webinare
- die neuesten Informationen
- einen speziellen Helpdesk, um Unternehmen während des gesamten Registrierungsprozesses zu unterstützen
Die Spielregeln für das DPP-Register werden durch die Durchführungsverordnung zur Festlegung der praktischen Modalitäten für das Register definiert:
- klare Regeln für die Zugangsverwaltung und die Nutzerüberprüfung;
- Anforderungen an die Registrierung und Speicherung der erforderlichen Daten;
- die technische Architektur des Registers
- die jeweiligen Zuständigkeiten der Europäischen Kommission und der EU-Länder
Parallel dazu und um die Erstellung digitaler Produktpässe zu erleichtern und das Register zu ergänzen, wurden in enger Zusammenarbeit mit dem CEN-CENELEC acht harmonisierte Normen entwickelt, die der Interoperabilität des DPP-Systems zugrunde liegen. Sechs dieser Normen, die eindeutige Kennungen, Interoperabilität, Datenträger, APIs, Datenaustauschprotokolle und Datenspeicherung abdecken, sind bereits verfügbar und werden von den nationalen Normungsorganisationen veröffentlicht. Verweise auf die harmonisierten Teile dieser Normen werden bereits von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
AK
24.7.26

