Die Bundesregierung hat einen Änderungsvorschlag zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in der EU eingebracht.
Der Vorschlag sieht vor:
- Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, sollen keinen Bevollmächtigten benennen müssen;
- die Registrierung im neuen System soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches System zur Registrierung für die Hersteller in Betrieb gegangen ist.
Nach Angaben des Ministeriums müssen die Änderungen auf europäischer Ebene in der PPWR selbst umgesetzt werden. Es handelt sich daher zunächst um einen politischen Vorschlag und noch nicht um eine beschlossene Änderung der Rechtslage.
Damit bleibt das BMUKN hinter den Vorschlägen der EU-Kommission aus dem Umwelt-Omnibus weit zurück. Die Europäische Kommission hatte im Umwelt-Omnibus selbst vorgeschlagen, die Pflicht zur Bestellung von EPR-Bevollmächtigten für bestimmte Umweltrechtsakte u.a. die PPWR auszusetzen, beziehungsweise faktisch entbehrlich zu machen. Diese bürokratische Erleichterung sollte allen Wirtschaftsteilnehmern zugute kommen, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und ihre Produkte in anderen Mitgliedstaaten verkaufen. In einem einheitlichen Binnenmarkt konsequent.
Zahlreiche Verbände waren allerdings dagegen. Sie befürchteten, dass die Durchsetzung der EPR-Pflichten über EU-Grenzen hinweg erschwert würde.
Anmerkungen des Verfassers:
Auf den ersten Blick erschließt sich in dem Änderungsvorschlag des BMUKN nicht,
- warum nur Händler
Wenn denn ausweislich der Begründung kleine Unternehmen entlastet werden sollen, müssten wieder alle Wirtschaftsakteure in den Fokus genommen werden. - warum zehn Tonnen an Verpackung.
Wie viele Unternehmen kann das wirklich entlasten? Mit zunehmender Größe der Unternehmen dürfte doch auch die Verfolgbarkeit über die EU-Grenzen hinweg einfacher werden. Sollte es an der Verfolgbarkeit scheitern, dann muss der Binnenmarkt renoviert werden. Dieses Versagen sollte nicht auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden.
Von einer Regierung, die echte Entlastungen für Unternehmen, als wichtige Baustelle in Deutschland postuliert, hätte man sich einen mutigeren Vorschlag gewünscht bzw. einfach die Unterstützung des Vorschlags der EU-Kommission.
Die Aussetzung bis zu einem einheitlichen Register ist hier das Mindeste, aber dann auch bitte, aussetzen, bis dieses steht. Ist das zentrale System bis Mitte 2028 fertig?
AK
9.9.26

