Im Bundesgesetzblatt wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen veröffentlicht. Ab sofort gelten damit auch Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Die Änderungen können dem Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der IED entnommen werden. Hauptsächlich betreffen diese Änderungen Deponien.
Aktuelle Lesefassung des geänderten Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Parallel dazu läuft noch eine weitreichendere Änderung des KrWG:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Unter anderem ist hier vom Bundesumweltministerium BMUKN beabsichtigt, die Verordnungsermächtigungen für Produktverbote auszuweiten.
Stellungnahme des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. vom 6. August 2026 Qualität statt neuer Verfahrensgrenzen | VCI
AK
25.10.26

