Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe stehen fest

Die Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung — EWKFondsV) wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 274 vom 17.10.2023).

Die Einwegkunststoffabgabe wird erstmals auf Basis der Zahlen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 von allen Herstellern der im Einwegkunststofffondsgesetz in Anlage 1 benannten Einwegkunststoffprodukte erhoben. Sie berechnet sich aus der gemeldeten Masse der erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften benannten Einwegkunststoffprodukte multipliziert mit dem durch diese Rechtsverordnung festzulegenden Abgabesatz.

Die Einnahmen werden auf ca. 436 Millionen Euro jährlich geschätzt. Die Einnahmen werden für die Fondsverwaltungskosten genutzt und an anspruchsberechtigte öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausgeschüttet.

 

AK
18.10.23