Aktuelle Recyclingbilanz für Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Umweltbundesamt (UBA) haben nach fünf Jahren Verpackungsgesetz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz den aktuellen Stand zum Verpackungs-Recycling in Deutschland erläutert.

Immer mehr Verpackungen seien hochgradig recyclingfähig, die gesetzlichen Recyclingziele würden von den dualen Systemen überwiegend erreicht.

Im Jahr 2022 hätten die dualen Systeme im Durchschnitt die sehr anspruchsvollen gesetzlichen Ziele für das Recycling von Verpackungen erreicht und teilweise sogar deutlich überschritten. So habe bei Kunststoffverpackungen die tatsächlich erreichte Zuführungsquote zur werkstofflichen Verwertung bei 67,5 % gelegen.

Nach Auswertung der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) lag die Quote deutlich über der gesetzlichen Recyclingvorgabe von 63%, die seit 2022 gilt. Seit Einführung des Verpackungsgesetzes im Jahr 2019 sei die Recyclingquote somit um über 25 Prozentpunkte gestiegen, stagnierte sie doch bis zum Jahr 2018 noch auf einem Niveau von ca. 42%. Die Verwertung der Kunststoffverpackungen habe im Jahr 2022 fast ausschließlich im Inland (84,4%) und EU-Raum (15,5%) stattgefunden. Nur 0,1% sei ins Nicht-EU-Ausland exportiert worden, vor allem in die Türkei, in die Schweiz und nach Serbien.

Dem UBA bereiten aktuell die Verbundverpackungen große Sorgen. Diese seien oft nicht gut zu recyceln. Fast jede zweite Verpackung, deren Recyclingfähigkeit unter 90 Prozent liegt, sei eine Verbundverpackung. Es gäbe zugleich Defizite bei der Recyclinginfrastruktur: Bei Getränkekartonverpackungen und sonstigen Verbundverpackungen sei ein größerer Teil der Verwertungskapazitäten im Jahr 2022 wegen der hohen Energiepreise weggefallen. Dies entbinde die Hersteller jedoch nicht von der Produktverantwortung und die dualen Systeme nicht davon, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Die IK hält die falsch verstandene Plastikreduktion für die Ursache, warum immer mehr Papier-Kunststoff-Verbunde auf den Markt kommen. Recyclingfähigkeit und Materialeinsparung sollten beim Verpackungsdesign grundsätzlich Vorrang haben. Einseitig diskriminierende Sonderziele für Kunststoffe, wie zuletzt in der europäischen Verpackungsverordnung gefordert, seien geeignet, den ungewollten Marktrend zu Verbundverpackungen weiter verstärken.

Immer noch am Markt zu sehen seien Verpackungen, deren Material oder Gestaltung ein Recycling nicht ermöglichen. Die Gruppe der von den Systemen gesammelten Verpackungen, wie zum Beispiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork, werde in der Praxis nicht recycelt. Sie seien somit besonders problematisch.

 

AK
6.12.23