Batterierecycling

Das Joint Venture von REMONDIS-Tochter TSR Recycling und Rhenus Automotive errichtet mit der Technik von Bosch Rexroth in Magdeburg die erste vollautomatisierte Batterierecycling-Anlage in Europa.

Immer mehr Elektroautos kommen auf die Straßen. Nach Schätzungen von Bosch sollen sie bis 2030 rund 70 Prozent aller neu zugelassenen Pkw in Europa ausmachen. Experten gehen davon aus, dass in Europa bis 2030 Recycling-Kapazitäten für bis zu 420 000 Tonnen Batteriematerial pro Jahr notwendig sein werden (Quelle: Fraunhofer ISI, 2023).

Für das Entladen der Batterien und das Recycling der darin enthaltenen Rohstoffe wie Lithium, Kobalt oder Nickel hat Bosch spezielle Maschinen, Anlagen und Software entwickelt. Das Tochterunternehmen Bosch Rexroth liefert jetzt der Battery Lifecycle Company, ein Joint Venture der REMONDIS-Tochter TSR Recycling und Rhenus Automotive, die erste vollautomatisierte Anlage. Bei optimalem Recycling lasse sich bis zu 95 Prozent der chemischen Elemente dem Batterie-Produktionsprozess erneut zuführen. Die aus den Batteriemodulen stammende Restenergie werde für den Betrieb der Anlage verwendet.

„Recycling kommt eine tragende Rolle zu und hilft, unsere Wertschöpfung auf ein nachhaltiges Fundament zu stellen: Das, was wir nutzen, verwenden wir wieder und gewinnen Rohstoffe zurück“, sagt Dr. Stefan Hartung, Vorsitzender der Bosch-Geschäftsführung.

Für das Batterierecycling hat das Unternehmen spezifische Hard- und Software entwickelt, die gemeinsam mit Partnern und Systemintegratoren weltweit vermarktet werden sollen. Dazu zählen neben vollautomatisierten Entladestationen von Batteriemodulen ergonomisch flexible Arbeitsplätze zur technischen Analyse und sicheren Batteriedemontage, Transfersysteme für den Transport von Batterien unterschiedlicher Gewichtsklassen sowie Software zur Mitarbeiterführung durch verschiedene Prozessschritte. Darüber hinaus bietet Bosch eine „Track & Trace-Lösung“ zur Nachverfolgung des Zustands, der Materialherkunft und des Verarbeitungsstatus von Batterien.

AK
8.4.23