Benachteiligung von Kunststoffen in EU-Verpackungsverordnung

Nach der Einigung der Verhandler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten über neue Regeln für Verpackungen in der EU am 4. März 2024 kritisieren die Hersteller von Kunststoffverpackungen die zahlreichen Sonderregeln für Verpackungen aus Kunststoff und Ausnahmen für Papier- und Kartonverpackungen.

Anstatt die Menge an Verpackungsabfällen wirksam zu reduzieren und der Wirtschaft klare und umsetzbare Regeln zu geben, würden die gestern beschlossenen Regelungen zu mehr Verpackungsabfällen, schlechter recycelbaren Verpackungen und einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen ruft daher Kommission, Rat und Parlament dazu auf, bei der juristischen Überprüfung für faire und effektive Regeln für alle Verpackungsmaterialien zu sorgen.

„Verbote und Wiederverwendungsvorgaben ausschließlich für Kunststoffverpackungen stehen im klaren Widerspruch zu den Zielen der PPWR. Anstelle zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen, führen sie lediglich zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien, z.B. Papier- und Kartonverpackungen, die im Vergleich zu Kunststoffverpackungen oft weniger nachhaltig sind. Außerdem sorgt die Ausnahme von Verpackungen mit weniger als 5 Prozent Kunststoffanteil von den Rezyklateinsatzquoten dazu, dass reine Kunststoffverpackungen durch schlecht recyclebare kunststoffbeschichtete Kartonagen ersetzt werden“, kritisiert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. „Insgesamt begünstigen die Sonderregelungen eine Verschiebung hin zu dickeren und schwereren Verpackungsmaterialien und damit zu mehr Verpackungsmüll und mehr CO2-Emissionen. Das ergibt ökologisch keinen Sinn“, so Schmidt.

Noch ist die EU-Verpackungsverordnung nicht verabschiedet: Nach der jetzt erzielten Einigung wird der Text an den Umweltausschuss im Europäischen Parlament sowie an ein Vorbereitungsgremium des Rates der Europäischen Union zurücküberwiesen. Sobald der endgültige Text vom Plenum des Parlaments genehmigt wurde, wird er zur endgültigen Billigung an den Rat der EU, besetzt mit Vertretern der Mitgliedstaaten, weitergeleitet. Im Rat ist gerade die EU-Lieferkettenregelung gescheitert. Sollten beide Gremien annehmen, kann der Text nach einer rechtlichen sprachlichen Prüfung im Amtsblatt veröffentlicht werden.

AK
18.3.24