Die Europäische Kommission hat den Durchführungsbeschluss zur Berechnung, Verifizierung und Berichterstattung des Rezyklatgehalts in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff offiziell angenommen und veröffentlicht.
Die Richtlinie über Einwegkunststoffe (SUP-Richtlinie) legt Zielwerte für den Mindestanteil von Recyclingkunststoff in Einweg-Getränkeflaschen fest:
- 25 % bis 2025 für PET-Flaschen und
- 30 % bis 2030 für alle Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen.
Dafür soll die Kommission, die Methodik für die Berechnung, Überprüfung und Meldung des Recyclinganteils festlegen.
Die Durchführungsentscheidung soll insbesondere festlegen
- Methoden zur Berechnung des Rezyklatgehalts
- Vorgaben zur Verifizierung der Daten,
- Anforderungen an die Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten.
Der alte Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2683 regelte zunächst mechanisch recyceltes PET. Zur Berücksichtigung weiterer Recyclingkunststoffe, insbesondere aus bestimmten chemischen Recyclingverfahren, wird die Methodik nun durch einen Massenbilanzansatz erweitert.
Der Rechtsakt gilt für PET-Flaschen. Er dürfte allerdings als Vorlage für weiteren Regeln zur Berechnung des Rezyklatanteils genutzt werden. Vorschriften für Nicht-PET-Flaschen werden im Rahmen der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung festgelegt. Weitere Regeln sind unter der Altautoverordnung und der Ökodesignverordnung zu erwarten.
AK
7.7.26

