Beschaffungskriterien für Biokunststoffe

Warum „kompostierbar“ kein sinnvolles Beschaffungskriterium für Biokunststoffe ist – und worauf es stattdessen ankommt, haben die Autorinnen, Gabriele Peterek und Ute Papenfuß, in einem Artikel des Newsletters der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe aufs Korn genommen – Kompostierbare Biokunststoffe zwischen Theorie und Praxis.

„Kompostierbare“ Produkte aus Biokunststoff würden im Marketing oft als positiver Umweltaspekt kommuniziert – doch ihre Entsorgung ist in Deutschland gesetzlich eingeschränkt. Der Artikel beleuchtet die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt, warum Kompostierbarkeit kein geeignetes Beschaffungskriterium ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass biobasierte Kunststoffe – richtig eingesetzt – dennoch zur nachhaltigen Materialnutzung beitragen können.

Die Fachagentur macht darauf aufmerksam, dass der Artikel auf dem deutschen Weg basiert. Einige europäische Nachbarländer gingen ganz anders mit kompostierbaren Kunststoff-Produkten um. So würden z. B. Italien, Frankreich, Österreich und teilweise auch Spanien Biokunststoff-Verpackungen, die nach EN 13432 zertifiziert sind, in der Bioabfall-Sammlung erlauben.

Darüber hinaus gäbe es Kunststoff-Produkte, die nach der Nutzungsphase systembedingt in der Umwelt verbleiben – z. B. in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau. Beispiele solcher Anwendungen sind Mulchfolien, Bindegarne oder Wuchshüllen. In solchen Fällen könne die biologische Abbaubarkeit unter Freilandbedingungen ein ökologisch vertretbarer „End-of-Life“-Ansatz sein.

Bild: FNR

 

AK
23.6.25