Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoff

Die Vergabekriterien für den Blauen Engel DE-UZ 30a „Produkte aus Recycling-Kunststoffen“ befinden sich erneut in der Überarbeitung.

Nach der Expertenanhörung liegt jetzt ein geänderter, neuer Entwurf der Vergabekriterien vor. Die Jury wird auf der kommenden Sitzung zu Beginn Dezember voraussichtlich die Änderungen beschließen und eine Entscheidung über eine offene Frage treffen: Soll eine Vorgabe für eine Mindestwandstärke für Tragetaschen von 100 µm eingeführt werden.

Kernziel des DE-UZ 30a war und ist die Förderung von Kunststoff-Produkten (mindestens 90 Gew.-% Kunststoff), welche ganz überwiegend (mindestens 80 Gew.-% am Gesamtkunststoff) aus recyceltem Kunststoff aus Post Consumer Abfällen (PCR) bestehen. Die Bandbreite und Vielfalt der Produkte, welche mit dem Umweltzeichen 30a ausgezeichnet werden können, ist sehr groß. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Blaue Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen dem Wesen nach eine Materialkennzeichnung ist und das Material „Kunststoff“ bekanntlich vielseitig einsetzbar ist.

 

AK
28.11.23