Der Bundesrechnungshof legt einen Ergänzungsband zu den Bemerkungen 2024 mit Fehlentwicklungen bei der Ausgabe von Steuergeldern vor.
Der Bundesrechnungshof macht Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung transparent. Seine Empfehlungen sollen dem Parlament Ansatzpunkte geben, um korrigierend einzugreifen.
Es gehe darum, die Haushaltsmittel des Bundes zielgerichtet einzusetzen. Jeder Euro müsse nachgewiesen Wirksamkeit erzielen. Dies gelte umso mehr angesichts des wachsenden Schuldenbergs, so der Bundesrechnungshof.
Ausfall von Wasserstraßen droht: Baumaßnahmen wirklich priorisieren (Nr. 25)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) riskiere, dass wichtige Wasserstraßen ausfallen. Es priorisiere seine Baumaßnahmen falsch.
Das BMDV starte auch mit Baumaßnahmen, die als weniger wichtig eingestuft sind, und bindet dort knappe Ressourcen.
Milliardenbetrug bei Steuern eindämmen: Kassen-Nachschau stärken (Nr. 31)
Dem Fiskus entgingen durch Steuerbetrug in bargeldintensiven Branchen jährlich Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Angesichts von Betrugsquoten von bis zu 80 % fänden Kontrollen viel zu selten statt.
Nur 15.000 Kontrollen fänden pro Jahr statt. Dies sei weit entfernt von den beabsichtigten 190.000. Selbst das entspräche nur 2,4% aller Vorgänge. Für unehrliche Steuerpflichtige bestehe so kaum ein Risiko, entdeckt zu werden. Eine präventive Wirkung könne die Kassen-Nachschau nicht entfalten.
Betrugsbekämpfung durch smartes Meldesystem für Umsatzsteuer (Nr. 29)
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) riskiere, mit der fristgerechten Einführung eines nationalen, smarten Meldesystems für Umsätze zwischen Unternehmen zu scheitern. Mit dem Meldesystem sollen steuerrelevante Daten aus eRechnungen direkt an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Damit drohe Deutschland, in der Europäischen Union den Anschluss bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zu verlieren. Andere Mitgliedstaaten seien bei der Entwicklung nationaler Meldesysteme weit voraus. Es bestehe die Gefahr, dass sich Umsatzsteuerbetrug aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland verlagert.
Die Planungen, insbesondere die notwendigen Gesetzesänderungen, müsse das BMF nun zügig voranbringen.
Von der Bundeswehr eingekaufte 3D-Drucker weitgehend wirkungslos (Nr. 28)
Die Bundeswehr habe bereits 3,4 Mio. Euro in 3D-Drucker und wolle weitere 15 Mio. zum Druck von Ersatzteilen investieren, könne sie aber kaum nutzen. Denn hierfür benötige sie Konstruktionsdaten und Fertigungsrechte, die sie sich erst für zehn Ersatzteile gesichert habe. Bisher nehme die Bundeswehr die Ersatzteilversorgung durch 3D-Druck nicht regelmäßig in ihre Beschaffungsverträge auf.
Bisher habe es die Bundeswehr jedoch versäumt, den notwendigen rechtlichen und technischen Rahmen für diesen erfolgversprechenden Ansatz zu schaffen. Deshalb müsse sie künftig enger mit der Industrie zusammenarbeiten, um die Möglichkeiten des 3D-Drucks effizient zu nutzen.
Hauptband Bemerkungen 2024
Für das Haushaltsjahr 2023 sind die Bemerkungen 2024 maßgeblich. Den Hauptband dieser Bemerkungen hat der Bundesrechnungshof im Dezember vergangenen Jahres vorgestellt. Der vorliegende Ergänzungsband enthält seitdem festgestellte Prüfungsergebnisse. Er vervollständigt und aktualisiert die Bemerkungen 2024.
AK
6.5.25
