CE für Werkzeuge?

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat sich im Aktuell FBHM-068 mit der Frage beschäftigt, ob u.a. Spritzgusswerkezeuge unter die europäische Maschinenrichtline (MRL) fallen und aus diesem Grund ein CE-Kennzeichen erforderlich ist.

Aktuell FBHM-068 Werkzeuge / Formen – Außerhalb des Anwendungsbereiches der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Stand 25. Mai 2025

Danach werden einfache Werkzeuge und Formen für Pressen, Spritzgieß- und Druckgussmaschinen nicht von der MRL erfasst.

Komplexe Werkzeuge mit eigenen Antrieben und eigener Sicherheitssteuerung hingegen sind als „Maschinen“ nach der MRL einzustufen. Für diese muss der Inverkehrbringer die Anforderungen der MRL einhalten und damit z. B. auch eine EG- Konformitätserklärung nach MRL ausstellen und eine Betriebsanleitung mitliefern.

 

AK
12.4.26