Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich im laufenden Jahr in einer Stagnation, nachdem sie sich laut dem jüngsten Datenstand in den Jahren 2023 und 2024 in einer Rezession befand, so der Sachverständigenrat für wirtschaftliche Entwicklung im Jahresgutachten 2025/2026 zur aktuellen Lage „Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen“.
Die aktuelle Schwäche werde neben konjunkturellen Faktoren auch durch einen tiefgreifenden Strukturwandel sowie durch geopolitische Veränderungen verursacht, die das deutsche Exportmodell gefährden. Für 2026 rechnen die Experten auch nicht mit einer nennenswerten Erholung. Lediglich ein preis-, saison- und kalenderbereinigtes Wachstum von 0,6 Prozent wird erwartet. Durch drei zusätzliche Arbeitstage im nächsten Jahr erreiche das preisbereinigte Wachstum 0,9 Prozent. Damit liege das Gutachten deutlich unter den Erwartungen der Bundesregierung.
Die Wirtschaftsweisen stellen insbesondere der Ausgestaltung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ein schlechtes Zeugnis aus. Zu viele der Investitionen, die jetzt durch das Sondervermögen finanziert werden sollen, waren bereits in Planung. Von Zusätzlichkeit könne nur bei weniger als der Hälfte der Investitionen die Rede sein. Angemahnt werden auch die Unternehmenssteuern zu reformieren und Verzerrungen im Steuersystem abzubauen. Das bedeute: Steuerbelastung der Unternehmen senken, Investitionen im Steuersystem fördern, Innovationen durch vereinfachte Forschungszulage und ausgeweiteten Verlustrücktrag unterstützen. Auch drängt der Sachverständigenrat auf eine Stärkung des europäischen Binnenmarkts für Waren, Dienstleistungen sowie für den Kapitalverkehr, da Europa nur gemeinsam den geopolitischen Verwerfungen begegnen kann.
Um die Besteuerung aller Vermögensarten gleichmäßiger zu gestalten und so stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip auszurichten, solle die Erbschaftsteuer reformiert und die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen erheblich reduziert werden. Eine großzügige Stundung der Steuerlast könne die Liquiditätsbelastung von Betrieben verringern. Abweichend wertet Veronika Grimm in einem Minderheitsvotum (Kapitel 5, Eine andere Meinung). Eine höhere Besteuerung von Erbschaften von Betriebsvermögen zu diskutieren, sei in der aktuellen Lage dürftiger privater Investitionsneigung grob fahrlässig.
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AK
24.11.25

