CO2-Fördermaßnahme des BMBF

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie – CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige Rohstoffe für die industrielle Bioökonomie (CO2BioTech)“ im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie veröffentlicht. Erste Einreichfrist ist der 11. Januar 2023.

Die chemische Industrie stehe vor besonderen Herausforderungen: Arzneimittel, Chemikalien oder Kunststoffe bleiben für eine moderne Industriegesellschaft unverzichtbar. Sie basieren auf Kohlenstoff, der zurzeit größtenteils aus Erdöl und Erdgas stammt. Um diese Produkte in Zukunft klimaneutral aus erneuerbarem Kohlenstoff herstellen zu können, müssten in hohem Tempo neue industrielle Verfahren entwickelt werden.

Förderziel der Richtlinie ist es, die Nutzung von CO2 als Rohstoff für industrielle Produktionsprozesse im Sinne einer ressourceneffizienten und klimaneutralen Kohlenstoff-Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Dafür sollen biotechnologische Verfahrensansätze, die gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten besitzen, einen entscheidenden Schub in Richtung Anwendung bekommen. Speziell im Bereich der industriellen Biotechnologie wird dadurch Deutschlands Rolle als Entwickler und Anbieter moderner Technologien für klimaneutrale Produktionsprozesse gestärkt.

Zuwendungszweck sind Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Vorhaben (FuEuI) zu neuen biotechnologischen Verfahren und Prozessen, die CO2 oder andere C1-Verbindungen (chemische Verbindungen mit einem Kohlenstoffatom) als nachhaltige Kohlenstoffquellen zur Produktion hochwertiger Chemikalien nutzen. Gefördert werden FuEuI-Vorhaben zur Entwicklung innovativer biotechnischer Verfahren zur Umsetzung von CO2 oder daraus abgeleiteter C1-Körper (beispielsweise Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol, Methan) in hochwertige Kohlenstoffverbindungen (langkettig, funktionalisiert), die als Chemikalien oder Produkte industriell genutzt werden können.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Vorlagefrist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 11. Januar 2023.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
Frau Dr. Ulrike Müller
Telefon: 0 24 61/61-4872
E-Mail: ul.mueller@fz-juelich.de

AK
1.10.22