Die wichtigsten Regelungen für 27 Länder zu Verpackungen hat die DIHK in ihrer jetzt aktualisierten Übersicht „Umgang mit Verpackungen in Europa“ zusammengestellt.
- wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmung
- welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich
- welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen bestehen.
Auch wenn die Mitte 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu zahlreichen gesetzlichen Anpassungen geführt hat, sind die nationalen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen nach wie vor sehr unterschiedlich. Unternehmen, die auf dem europäischen Binnenmarkt verpackte Waren in den Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des jeweiligen Landes beachten – das gilt auch für Exporte in europäische Drittstaaten.
So plant etwa Dänemark, 2025 ein sogenanntes Bonus-Malus-Modell einzuführen. Dann werden wiederverwend- oder recycelbare Verpackungen mit geringeren Abfallkosten belegt, Verpackungen, die zur Verbrennung vorgesehen sind, dagegen mit Strafgebühren. Österreich führt ebenfalls 2025 ein Einwegpfandsystem ein: Ab dem 1. Januar wird für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis maximal 3 Liter ein Pfand in Höhe von 25 Cent fällig. Ausgenommen sind Milchverpackungen und Tetrapaks.
Die Publikation gibt den Status quo von Juli 2024 wieder.
Presseerklärung der DIHK vom 3.09.2024
AK
24.9.24