Ein Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der BDI hat rund 400 deutsche Unternehmen unterschiedlicher Größen und industrieller Branchen zu den Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) befragt – Umfrageergebnisse.

Die Bilanz ist ernüchternd: Neben einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung diagnostizierten deutsche Unternehmen eine erschwerte Diversifizierung. Der enorme bürokratische Aufwand, den das Gesetz erzeugt, bringe viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, an den Rand der Verzweiflung.

Kernergebnisse der Studie:

  • 92 Prozent der Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, geben an, dass der bürokratische Mehraufwand „sehr hoch“ oder „hoch“ sei. Auch 88 Prozent jener meist mittelständischen Unternehmen, die nur indirekt vom LkSG betroffen sind, sehen sich einer „sehr hohen“ oder „hohen“ Belastung gegenüber, weil ihre Kunden keine Alternative dazu haben, die Dokumentation von ihren Lieferanten einzufordern. Schon jetzt muss jedes zweite Unternehmen Leistungen externer Beratungsunternehmen oder Anwaltskanzleien in Anspruch nehmen.
  • Knapp jedes vierte direkt vom Gesetz betroffene Unternehmen reduziert die Anzahl seiner Zulieferer. 14 Prozent prüfen gar einen Rückzug aus risikoreichen Ländern.
  • 77 Prozent der Unternehmen geben an, dass das Gesetz ihre Attraktivität im Ausland reduziert. Der Vorwurf des Protektionismus von Partnerländern Deutschlands ist bereits Realität.

Presseerklärung des BDI vom 25.01.24

AK
18.2.24

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