Einfuhr „recycelt“gekennzeichneter Kunststoffe hinterfragen

„EuRIC“ fordert, entweder Kunststoffkreisläufe innerhalb der EU zu schließen oder zumindest ein ordnungsgemäßes Rückverfolgbarkeitssystem zu etablieren, mit dem gewährleistet werden kann, dass importierte Recyclingware tatsächlich aus dem Recycling stammt und die Mindestanforderungen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit erfüllt.

Der europäische Verband der Recycler, EuRIC, fordert die Gesetzgeber auf, sich unverzüglich mit den massiven Einfuhren von als recycelt gekennzeichneten Kunststoffen zu befassen.

Die Zielvorgaben für den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen haben in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, die Nachfrage nach recycelten Kunststoffen zu steigern. EuRIC fordert nachdrücklich, dass die Mindestvorgaben für den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, durch die Verwendung von in der EU gesammelten Endverbraucher-Kunststoffverpackungsabfällen erfüllt werden. Mindestens müsse sichergestellt werden, dass die Einfuhren von Kunststoffen, die als recycelt gekennzeichnet sind, einem ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeitssystem unterliegen, um zu gewährleisten, dass sie aus dem Recycling stammen und die Mindestanforderungen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit erfüllen. Gelinge es nicht, den Überschuss an importierten Kunststoffen zu verringern und so den Druck auf die Recycler zu verringern, bestünde die Gefahr, dass Europa seine rechtlich verbindlichen Ziele für das Recycling und den Anteil an recyceltem Material sowie die Chance, bis 2050 der erste kohlenstoffneutrale Kontinent zu werden, verfehlt.

Diese vorgeschlagenen Maßnahmen seien eine Frage der umweltfreundlichen Industriepolitik. Recycelte Inhalte seien ein Marktsignal, das zu einem Investitionsschub für den Aufbau von Recyclingkapazitäten in Europa geführt habe. Dies stehe im Einklang mit den Zielen des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der sicherstellen soll, dass die EU sich um ihre eigenen Kunststoffabfälle kümmert. Aus diesem Grund werde die EU die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder im Rahmen der Abfallverbringungsverordnung ausdrücklich verbieten. Infolgedessen müssten Kunststoffabfälle innerhalb der EU recycelt und vermarktet werden. Wenn die europäischen Recycler von Verpackungskunststoffen ungeschützt gegen eine Flut von Kunststoffimporten aus Ländern bleibe, die viel niedrigere Energiekosten haben und weniger strenge Regeln einhalten, schade das nicht nur der Umwelt, sondern sei auch ein schwerer Schlag für die Investitionen in die europäische Umwelttechnologiebranche.

Presseerklärung des BVSE vom 23.02.24

AK
5.3.24

Fachverband Kunststoffrecycling