Das Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission hat einen Vorschlag für europaweit harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen vorgelegt. Diese Kennzeichnung soll verbraucherorientiert auf Verpackungen sowie Abfallbehältern angebracht werden.
Der Systemvorschlag des JRC unterstützt die Generaldirektion Umwelt bei der Entwicklung einer Durchführungsverordnung zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die eine harmonisierte Anwendung von Kennzeichnungen für Verpackungsabfälle in allen Mitgliedstaaten sicherstellen soll. Ein wirklich effektives Kennzeichnungssystem muss dafür geeignet sein, im Alltag von Millionen Europäern in unterschiedlichen nationalen Systemen, Infrastrukturen, Kulturen und Recyclinggewohnheiten zu funktionieren.
Das jetzt vorgeschlagene System setzt auf eindeutige, materialbezogene Piktogramme, unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung der lokalen Sammelsysteme.
Kunststoffverpackungen sind danach nach „starr“ und „flexibel“ zu unterscheiden und entsprechend zu kennzeichnen. Mehr Differenzierung nach Polymerarten sei nach Ansicht des JRC nicht zielführend, da die sortenreine Kunststoffsortierung überwiegend in industriellen Anlagen erfolge und der Verbraucher mit der Zuordnung überfordert sei.
Nach der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) ist die EU-Kommission nun aufgefordert, bis zum 12. August 2026 einen finalen Durchführungsrechtsakt zu erlassen. Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssten dann zwei Jahre später mit neuen Piktogrammen gekennzeichnet sein.
AK
16.2.26

