Einwegkunststofffonds

Das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat einen Entwurf für ein Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz – EWKFondsG) vorgelegt.

Noch nicht im Kabinett abgestimmter Referentenentwurf vom 23.03.2022.Mit dem Gesetz soll ein Einwegkunststofffonds, verwaltet durch das Umweltbundesamt, eingerichtet werden. Der Einwegkunststofffonds bilde die Basis, um der Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus Artikel 8 der EU-Einwegkunststoffrichtline (2019/904) nachzukommen, eine Erweiterte Herstellerverantwortung für die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu etablieren.In diesen sollen die Hersteller abhängig von der Menge der auf dem Markt bereitgestellten Einwegkunststoffprodukte eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion einzahlen. Aus dem Fond erhalten die öffentlichen Einrichtungen u.a. die Kosten der Reinigung öffentlicher Flächen dann ersetzt.Abgabesätze und Auszahlkriterien sollen durch gesonderte Rechtsverordnungen bestimmt werden. Eine Einwegkunststoffkommission soll eingerichtet werden, zusammengesetzt aus Herstellern, Anspruchsberechtigten und Umwelt- und Verbraucherverbänden.Laut Ausführungen im Referentenentwurf unter D. wird für den Fonds ein Aufwand aus dem Bundeshaushalt in Höhe von ca. 3,7 Mio. €/a entstehen, der allerdings vollständig durch die Abgabe sowie Gebühren und Bußgelder refinanziert werden soll.Sollte Ihr Unternehmen betroffen sein, sollten Sie Anmerkungen zum Referentenentwurf haben, melden Sie sich gerne  in der Geschäftsstelle (info@wip-kunststoffe.de).Bildquelle: Photo by on
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AK
1.4.22

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