In den Rechtsmittelverfahren zur chemikalienrechtlichen Einstufung von Titandioxid hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 01. August 2025 sein Urteil veröffentlicht: Die Einstufung von Titandioxid als beim Einatmen karzinogen wurde als rechtswidrig durch den EuGH bestätigt.
Wir begrüßen dieses Urteil. Der Verband der deutschen Lackindustrie hatte die harmonisierte Einstufung des Weißpigments als karzinogen beim Einatmen durch die EU-Kommission von Anfang an kritisiert und die klagenden Mitgliedsunternehmen vor Gericht unterstützt.
Nicht auseinandergesetzt hat sich der EuGH mit der Frage, ob die mit der ersten Instanz angegriffene Einstufung und Kennzeichnung deshalb rechtswidrig ist, weil der Verordnungsgeber die intrinsische Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, nicht auf einen Stoff bezogen hat sondern auf den Staub des Stoffes – die Kanzerogenität als gar nicht eine „intrinsische Eigenschaft des Stoffes“ darstellt, so die erste Instanz. Dies sei nicht erforderlich, da bereits aus dem durch den EuGH bestätigten Hauptgrund die Rechtswidrigkeit vorlag und damit das Rechtsmittel schon zurückzuweisen war.
Historie:
Seit 2016 beschäftigt die Diskussion um Titandioxid die Branche. 2019 erfolgte die Einstufung als karzinogen beim Einatmen durch die EU-Kommission. Die Unternehmen CWS, DAW und Sto mit Unterstützung durch Streithelfer hatten hiergegen in Luxemburg geklagt. In erster Instanz hatte das Europäische Gericht den Unternehmen Recht gegeben und die Einstufung für rechtswidrig erklärt. Gegen dieses Urteil hatten die EU-Kommission und einzelne Länder Rechtsmittel vor dem EuGH eingelegt. Die gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 23. November 2022 eingelegten Rechtsmittel wurden abgewiesen.
AK
4.8.25

