Seit Kurzem liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für ein „Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)“ vor.
Die EUDR sieht besondere Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Soja, Ölpalmen und Rindern sowie daraus hergestellten Erzeugnissen handeln.
Ziel des Referentenentwurfs ist es u.a., die national für die Durchführung der EUDR zuständigen Behörden und ihre Befugnisse und Regelungen zur Durchführung der Überwachung festzuschreiben.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften der EUDR werden festgelegt. So können Geldbußen von bis zu 100.000 Euro aufgerufen werden. Das Bereitstellen der relevanten Rohstoffe und Produkte auf dem Markt oder deren Ausfuhr kann vorübergehend verboten werden, wenn ein hinreichender Verdacht eines Verstoßes vorliegt.
Inzwischen liegen seitens der EU-KOM bereitgestellte aktualisierte FAQ und der Leitfaden zur EUDR in deutscher Übersetzung vor.
AK
18.11.24