EU-Verordnung zu Verpackungen und -abfällen

Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen (Packaging & Packaging Waste Directive, PPWD) veröffentlicht. Der eigentliche Rechtstext findet sich auf den Seiten 49 bis 99 des Entwurfs/Proposals.

Kernpunkte des Kommissionsvorschlages:

  •  Bisher war die Regulierung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen nur eine Richtlinie für die Mitgliedstaaten. Jetzt wird eine Verordnung vorgeschlagen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten für alle Bürger gilt.
  • Bis 2030 sollen alle Verpackungen uneingeschränkt recyclingfähig sein.
  • Es werden verbindliche Quoten für den Anteil an recyceltem Kunststoff in neuen Kunststoffverpackungen eingeführt. Leider ist der Einsatz an nachwachsenden Rohstoffen wie Hanf etc. bisher nicht berücksichtigt.
  • Durch den verstärkten Einsatz von Wiederverwendungs- und Nachfüllsystemen sollen Verpackungen grundsätzlich minimiert werden.
  • Pfand- und Rücknahmesysteme sollen für wiederverwendbare Verpackungen eingeführt werden.
  • Wirtschaftliche Anreize wie eine Gebühr für Einwegverpackungen soll den Mehrweg befördern.

Jetzt durchläuft der Vorschlag das Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union. Nach der Verabschiedung und Veröffentlichung soll die neue Verordnung 12 Monate später gelten.

AK
10.12.22