EU-Green Claim Richtlinie – Kommission legt Entwurf vor

Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie zum Glaubhaftmachen und Kommunizieren ausdrücklicher Umweltaussagen veröffentlicht, den Entwurf der Green Claim-Richtlinie (Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on substantiation and communication of explicit environmental claims – Green Claims Directive).

Unternehmen, die „grüne Angaben“ in der B2C-Kommunikation verwenden, sollen verpflichtet werden, diese künftig zu belegen. Aussagen über die Umweltleistung von Unternehmen und Produkten sollen damit zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar werden. Die zuverlässigeren Umweltinformationen sollen es den Marktteilnehmern erleichtern, grüne Entscheidungen zu treffen.

Ausgenommen sind die durch andere EU-Rechtsvorschriften geregelten Umweltkennzeichnungssysteme oder vorgeschriebenen Umweltaussagen, wie u.a. nach der EU-Umweltzeichen-Verordnung, Ökoaudit-Verordnung oder Kennzeichnungen nach der EU-Verpackungs-Verordnung.

Mitgliedstaaten sollen für Unterstützung der KMU sorgen. Kleinstunternehmen sind zum Teil von den Anforderungen befreit.

Die öffentliche Konsultation wird in Kürze.

Wer Interesse hat, kann hier die Kernforderungen des European Environmental Bureau (EEB) lesen.

AK
18.4.23