EU-KunststoffgranulatVO – Rat positioniert sich

Im Dezember 2024 haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Verhandlungsposition zur EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust geeinigt.

Ziel dieses Gesetzesvorschlags der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 ist es, die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Nachdem das Europäische Parlament bereits im April 2024 seine Verhandlungsposition festgelegt hat, ziehen die Mitgliedstaaten im Rat nun nach. Es schließen sich jetzt die Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten an.

Die Ratsposition stellt nach Ansicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) eine wichtige Weiterentwicklung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags dar. So werden praktikablere Regelungen und eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlung von Unternehmen vorgeschlagen. Beispielsweise sollen bestehende Umweltmanagementsysteme und nationale Genehmigungen dazu genutzt werden können, die Verpflichtungen aus der Verordnung zu ersetzen.

Es sei richtig und wichtig, Umweltverschmutzung – wie durch Kunststoffgranulatverluste – konsequent zu bekämpfen. Dabei müsse jedoch berücksichtigt werden, dass Kunststoffgranulat das Verkaufs-Produkt der Unternehmen ist und damit eine intrinsische Motivation vorliegt, Verluste zu vermeiden. Verluste seien äußerst selten und würden fast ausschließlich durch Unfälle auftreten.

Deshalb müssten zusätzliche Maßnahmen praxisnah und unbürokratisch umgesetzt werden. Der BDE begrüßt, dass der Rat nur besonders notwendige und geeignete Maßnahmen im Anhang I für Wirtschaftsteilnehmer verpflichtend gemacht hat, den Unternehmen ansonsten aber einen eigenen Beurteilungsspielraum belässt.

Pressemitteilung des BDE vom 23.12.2024

PlasticsEurope begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen des Rates ebenfalls als pragmatische und wirksame Lösung, um Pelletverluste entlang der Lieferkette zu verhindern. Nachdrücklich unterstützt wird die Aufnahme verbindlicher Maßnahmen für den Transport von Pellets auf See.

Pressemitteilung von PlasticsEurope vom 17.12.2024

Das Bundesumweltministerium (BMUV) scheint zumindest erkannt zu haben, dass die Verordnung mit Augenmaß ausgestaltet werden muss: Neue Vorgaben müssten nicht zwingend zu mehr Papierkram bei Unternehmen und Aufwand bei Behörden führen. Allerdings wird schon eine Verschärfung der Geneghmigungsvoraussetzungen angekündigt.

Pressemitteilung des BMUV vom 17.012.2024

Die Organisation Seas AT Risk fordert dagegen, härtere Regeln als vom Rat und von der Kommission vorgeschlagen. So sei der Schwellenwert von 1.000 Tonnen für reduzierte Verpflichtungen rein willkürlich.

Pressemitteilung des Deutschen Naturschutzring vom 18.13.2024

 

AK
8.1.25

Stock-Foto ID: 2020441679 Nahaufnahme von männlichen Händen, die Plastikgranulat halten