EU-KunststoffgranulatVO verabschiedet

Am 23. Oktober 2025 hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Verhinderung von Verlusten von Kunststoffgranulat verabschiedet.

Betroffen sind alle Akteure der Wertschöpfungskette, die mit mehr als 5 Tonnen Kunststoffpellets pro Jahr arbeiten. Dabei spielt es scheinbar keine Rolle, wie groß die Pellets sind (auch Pulver und Beads sind eingeschlossen), ob sie biobasiert oder biologisch abbaubar sind, oder ob sie in Kunststoffprodukte eingearbeitet bzw. in einer Matrix (z. B. Asphalt) eingebunden werden.

Die Pflichten variieren je nach Unternehmensgröße und danach, ob mit mehr oder weniger als 1.500.000 Tonnen pro Jahr gearbeitet wird. Viele Regeln drehen sich um neue Dokumentations- und Berichtspflichten bis zu einem jährlichen Zertifizierungssystem. Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS) besitzen, könnten Erleichterungen bei den Pflichten erhalten.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die darin enthaltenen Bestimmungen gelten zwei Jahre nach Inkrafttreten automatisch ohne weitere deutsche Umsetzungsnotwendigkeit. Für den Seeverkehr gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Das Parlament hat damit der Textfassung zugestimmt, die im Juli 2025 vom EU-Rat der Mitgliedstaaten abgesegnet worden war.

Verabschiedete Textfassung

Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union steht noch aus und kann textlich etwas abweichen.

24.10.2025
BB

Stock-Foto ID: 2020441679 Nahaufnahme von männlichen Händen, die Plastikgranulat halten