Es gibt eine Einigung der drei EU-Gesetzgebungsorgane – RAT, Parlament und Kommission – zur Entbürokratisierung der europäische Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859, Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).
Die Anwendungsschwelle wurde auf 5.000 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro angehoben. Das wird eine große Zahl an Unternehmen von den strengen Regeln befreien. Ferner müssen diese erst zum Juli 2029 einsteigen.
Aus Sicht des Verbands der Chemischen Industrie ist entscheidend, dass ein risikobasierter Ansatz verankert wurde. Unternehmen müssten sich auf Länder fokussieren können, in denen tatsächliche Risiken bestehen. Staaten mit hohem Rechtsschutzniveau – wie die EU-Mitgliedsländer – sollten als risikoarm gelten.
Positiv bewertet der Verband zudem, dass die Pflicht zum Klimaplan entfällt – dieser werde bereits durch andere Vorgaben abgedeckt.
Jetzt komme es darauf an, die Erleichterungen schnell in deutsches Recht zu übertragen, um Effizienz zu steigern, Bürokratie zu reduzieren und fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Wie geht es weiter
Sobald das Parlament nächste Woche am 16.12. und der Rat die Einigung formell abgestimmt haben, gilt die Richtlinie als angenommen. Daraufhin werden die neuen EU-Vorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
- Pressemeldung des Rats vom 9.12.25
- Pressemeldung des Parlaments vom 9.12.25
- Pressemitteilung des VCI vom 9.12.25
AK
10.12.25

