EU-Parlament entzieht Kreislaufwirtschaft die Grundlage

Die EU ist dabei ihre Abfallexport-Regelungen insbesondere für Kunststoffabfälle neu zu regeln. Sie sollen an das überarbeitete, internationale Basler Übereinkommen angepasst werden. Dazu hat die EU-Kommission Ende 2021 einen Verordnungs-Vorschlagvorgelegt. Im Januar 2023 beschloss das EU Parlament Änderungen dazu.

Die Änderungen soll nach Meinung des Parlaments den Vorschlag stärken, insbesondere in Bezug auf Transparenz, Überwachung und Prüfung der Abfallbewirtschaftung in Drittländern zum Zwecke der Abfallausfuhr. Arbeitsschutzregelung würden bei der Bewertung der Fähigkeit des Empfängerlandes zur nachhaltigen Abfallbehandlung berücksichtigt. Prüfungsanforderungen würden präzisiert und Bestimmungen zum Hinweisgeberschutz eingeführt. Der Bericht würde EU-Exporten ungefährlicher Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Länder ein Ende setzen; und den Export von Kunststoffabfällen in die OECD-Länder innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einstellen. Ein risikobasierter Zielmechanismus der EU würde eingerichtet, um die Inspektionen der Mitgliedstaaten bei der Verhinderung und Aufdeckung illegaler Verbringungen anzuleiten. Die Ergebnisse der Inspektionen würden veröffentlicht.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) bewertet die Änderungen als sehr kritisch Im Hinblick auf die für Kreislaufführung notwendige Kunststoffverbringung. Mit ihrem Beschluss vom Dienstag vergangener Woche habe das Parlament Regelungen verabschiedet, die die Abfallverbringung stark einschränken, wenn nicht gar unmöglich machen. Die Neuregelungen stünden im Gegensatz zum Vorhaben, die europäische Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.

AK
4.2.23