Ausweislich einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 6. Juni 2024 auf eine Frage aus dem Bundestag hat Deutschland in Bezug auf die sog. EU-Plastikabgabe bislang folgende Beiträge geleistet:
- 2021: 1,357 Mrd. Euro,
- 2022: 1,377 Mrd. Euro, vorläufig
- 2023: 1,423 Mrd. Euro, vorläufig.
- Für das Jahr 2024 sind 1,378 Mrd. Euro als Beitrag Deutschlands prognostiziert.
Der Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 sieht vor, das EU-Eigenmittel auf die Hersteller und Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen umzulegen. Die Bundesregierung befindet sich dazu derzeit in der Abstimmung.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 wurde durch den Beschluss 2020/2053 vom 14. Dezember 2020 (ABl. EU Nr. L 424 vom 15. Dezember 2020, S. 1) ein neues EU-Eigenmittel auf der Grundlage des nationalen Aufkommens nicht-recycelter Kunststoffverpackungsabfälle eingeführt. Diese sogenannte EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten entrichtet. Der Abrufsatz beträgt 0,80 Euro pro Kilogramm.
Die EU-Plastikabgabe ist einer von mehreren Teilbeträgen, aus denen sich der Beitrag eines jeden Mitgliedstaates zum EU-Haushalt zusammensetzt. Dem EU-Haushalt werden seit dem Jahr 2021 pro Jahr über die sogenannte EU-Plastikabgabe von allen Mitgliedstaaten Beiträge in Höhe von insgesamt rd. 6,9 Mrd. Euro zugeführt – in gleicher Höhe reduzieren sich die Abrufe der Eigenmittel auf Basis des Bruttonationaleinkommens (BNE-Eigenmittel), welche ebenfalls aus den nationalen Haushalten entrichtet werden. Die Einführung der EU-Plastikabgabe hat insofern die an die EU zu entrichtenden Zahlungen nicht erhöht, sondern lediglich auf eine weitere Grundlage aufgeteilt.
AK
30.6.24