In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesfinanz- und das Bundesumweltministerium haben der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV), die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), der VDMA Kunststoff- und Gummimaschinen und der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vor einer ungerechtfertigten Benachteiligung von Kunststoffverpackungen durch die Taxonomie-Regeln der Europäischen Kommission gewarnt und fordern, diese in der jetzigen Form abzulehnen.
Die Taxonomie-Regeln der EU seien von enormer Bedeutung für die Finanzierung der Transformation in eine Kreislaufwirtschaft. Eine materialneutrale Ausgestaltung sei erforderlich. Kunststoffverpackungen dürften nichtgegenüber anderen Materialen benachteiligt werden.
Die Anforderungen, um als Hersteller von Kunststoffverpackungen „nachhaltig“ im Sinne der Taxonomie zu gelten, seien unrealistisch hoch: Entweder müssten Kunststoffverpackungen ab 2024 einen hohen Anteil an Kunststoff-Recyclaten oder Biorohstoffen aufweisen oder wiederverwendbar sein. Außerdem würden weitere – von den Herstellern kaum belegbare – Kriterien gelten.
Gleichzeitig mit den EU-Taxonomie-Kriterien befänden sich die EU-Regeln für Verpackungen in der Diskussion, um eine EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) zu erlassen. Die Taxonomie-Kriterien würden den diskutierten Vorschlägen unter der PPWR nicht gerecht werden. Zum Beispiel blieben Ausnahmen von den Recyclateinsatzquoten, die im PPWR-Vorschlag vorgesehen sind, unberücksichtigt. Außerdem seien Wiederverwendungsquoten in der PPWR nur für bestimmte Verpackungsformate und nicht für sämtliche Verpackungen angedacht. Zudem finde das Taxonomie-Kriterium, dass mindestens 65 % der Kunststoffverpackung aus Biomaterialien bestehen soll, in der PPWR keine Entsprechung.
Es gäbe keinen Grund, die unrealistisch hohen Anforderungen der Taxonomie-Kriterien, ausschließlich für Kunststoffverpackungen anzuwenden. Die Verbände weisen deshalb darauf hin, dass Kunststoffverpackungen mit einem durchschnittlichen Gewicht von 24 g pro Kilogramm verpacktem Produkt deutlich materialeffizienter als sämtliche anderen Verpackungsmaterialien (durchschnittlich 116 g/kg Produkt) seien. Kunststoffverpackungen seien daher für eine effizientere Ressourcennutzung und die Reduktion von Verpackungsabfällen unersetzlich, lautet das Fazit.
Es bestehe in den Mitgliedsunternehmen die Sorge, dass aufgrund der überambitionierten Taxonomie-Kriterien ab 2024 der Zugang zu notwendigen Investitionen in besseres Produktdesign, neue Materialien und den Ausbau der Recycling- und Sortierverfahren deutlich erschwert werde.
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AK
8.8.23
