EU-Verordnungsentwurf zu Verlust von Kunststoffgranulat – Ansichten der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zum EU-Vorschlag einer Kunststoffgranulatverordnung Stellung genommen – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage – Drucksache 20/12170 – EU-Kunststoffgranulatverordnung.
Positiv zu bewerten:
- Nummer 7
Die Bundesregierung steht dem Vorschlag des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, Staub aus Kunststoffgranulat in den Anwendungsbereich der geplanten Verordnung aufzunehmen, kritisch gegenüber und lehnt dies ab.
- Nummer 8
Neben EMAS wird auch die ISO 14001 als Möglichkeit, das vorgeschriebene Zertifizierungssystem abzudecken, von der Bundesregierung unterstützt, sofern dadurch die Anforderungen der zukünftigen Verordnung erfüllt werden.
- Nummer 10
Bzgl. der genauen Bemessung der Bagatellschwelle, zurzeit 5to/Jahr, hat die Bundesregierung noch keine abschließende Position.
Die 5to/pro Jahr sind u.a. ausschlaggebend für die Frage, welche Anlage in die umfangreichen Dokumentations- und Zertifizierungspflichten einzubeziehen ist. Sie soll Betriebe, die Forschungs- oder Versuchsanlagen sind oder die nicht regelmäßig Verarbeitungsvorgänge durchführen, entlasten.
- Nummer 15 und 16
Die Bundesregierung lehnt eine kostenfrei Einklagbarkeit ab und sieht die Beweislastumkehr grundsätzlich kritisch.
Anmerkungen:
Die Bundesregierung scheint nicht erkannt zu haben oder verschweigt, dass der in der EU-Kunststoffgranulatverordnung vorgeschlagene Anwendungsbereich so weit gefasst ist, dass er weit mehr Anlagen treffen wird, als unter der EU-Immissionsschutzrichtline bzw. im Bundesimissinsschutzgesetz geregelt. Im Übrigen scheint der Begriff der „Anlage“ nicht konsistent definiert zu sein. Unter den verpflichteten Unternehmen wird eine Vielzahl von kleinen Betrieben sein. Die für Kleinanlagen vorgesehenen Entlastungen sind zu dürftig.
Die Bundesregierung hat nicht erkannt, dass nur vereinzelt Forschungsanlage in den Genuss der Bagatellschwelle kommen dürften. Denn die Bezugsgröße für die 5to ist nicht das einzelne Forschungsprojekt sondern die Anlagenauslastung im Jahr. Forschungsprojekte und Versuchsanlagen zur Kunststoffkreislaufführung dürften so massiv verteuert, wenn nicht behindert, werden.
Die vorgeschlagenen neuen Berichtspflichten der Wirtschaftsteilnehmer an die Behörden, die Notwendigkeiten im Zusammenhang mit Risikobewertungsystemen und deren Zertifizierung stehen im krassen Gegensatz zum allgemein gelobten Bürokratieabbau.
BB
02.08.24

