EU-Verpackungsverordnung
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen zum Kommissionsentwurf der EU-Verpackungsverordnung beschlossen.
Im November 2022 hatte die Kommission den Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG vorgelegt. Nach der Entscheidung des ENVI zu den Änderungsvorschlägen wird jetzt zügig eine Abstimmung im EU-Parlament über die Änderungsvorschläge erwartet. Eine Stellungnahme des Rates der EU wird Anfang des neuen Jahres erwartet. Der Rat, besetzt durch die Regierungen der Mitgliedstaaten, ist das zweiten europäischen Gesetzgebungsorgan. Beide Stellungnahmen bereiten die Einigung zwischen Parlament und Rat über den finalen Rechtstext vor. Die EU ist bestrebt, die Verpackungsverordnung bis zur Europawahl am 9. Juni 2024 zu verabschieden. Als EU-Verordnung entfaltet Sie dann ohne weitere Rechtssetzungsakte der Mitgliedstaaten in jedem EU-Mitgliedstatt Geltung.
In der Diskussion:
- ab Januar 2030 müssen 95% der von einem Wirtschaftsteilnehmer verwendete Verpackungen wiederverwendbar sein.
- Einseitige Verbote von Kunststoffumverpackungen ab dem Januar 2028
- Weiterhin werden Wiederverwendungsziele für Stretch- und Schrumpffolien im Bereich der Transportverpackungen eingefordert
- und neben Mindesteinsatz- und Recyclingquoten vieles mehr
Der Entwurf biete zu wenig Investitionsanreize für den Einsatz von recyceltem Material und biobasierten Rohstoffen in der Kunststoffproduktion. „Der Entwurf ist ein herber Rückschlag für die Kreislaufwirtschaft, und wirft uns auf unserem Weg zur fossilfreien Kunststoffproduktion um Monate zurück.“, so Bettina Dempewolf, Leiterin der Kommunikation bei Plastics Europe Deutschland (PED).
Pressemitteilung des PED zur ENVI-Abstimmung über PPWR vom 25.10.23
Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen fordert materialneutrale Regelungen, damit jedes Verpackungsmaterial seine Stärken zum Wohle der Umwelt, des Klimas und der Verbraucher ausspielen kann.
Die IK kritisiert insbesondere, dass ein Sonder-Reduktionsziel für Kunststoffverpackungen und die Ungleichbehandlung mit anderen Verpackungsmaterialien zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien führt, nicht zu Letzt auch in mit Kunststoff laminierte oder beschichtete Papierverpackungen, die in der Kritik stehen, weil der enthaltene Kunststoff nicht recycelt werden kann und das Papierrecycling stört.
IK in der K-Zeitung online vom 23.10.23
AK
8.11.23
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