EU-VerpackungsVO (PPWR) verabschiedet

Die formelle Annahme durch den Rat markiert den letzten Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft. Die Verordnung wird grundsätzlich 18 Monate nach Inkrafttreten angewendet. Eine Reihe von Vorgaben greift ab 2030.

 

AK
8.1.25