Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, wie in der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation – EUDR) Entlastungen verankert werden können.
Der Vorschlag beinhaltet keine Verschiebung der EUDR, wie aus vielen Seiten gefordert, für alle Betroffenen bis Ende 2026. Stattdessen fokussiert sich die Kommission nach eigenen Worten auf die Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Änderungsvorschläge der EU-Kommission
Weiteres Verfahren: Der Vorschlag der Kommission geht jetzt zur Diskussion ins Europäischen Parlament und muss vom Rat der EU ebenfalls angenommen werden.
Beachten Sie den weiten Anwendungsbereich: Die EUDR betrifft alle Unternehmen, die das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie für die Ausfuhr aus der Union von relevanten Erzeugnissen gemäß Anhang I betreiben, die relevante Rohstoffe, nämlich Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.
AK
8.4.22

