Gesetz zum Schutz von Whistleblowern

Der Gesetzentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden steht kurz vor der endgültigen Verabschiedung. Wesentlicher Bestandteil ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG).

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz von hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, ausgebaut und die EU Hinweisgeberschutz-Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden.

Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem aufbauen müssen. Es ist mindestens eine Stelle für interne Meldungen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Für Unternehmen ab 250 Beschäftigen und mehr gilt dies voraussichtlich ab April 2023, für die kleineren von 50 bis 249 Beschäftigten ab dem 17. Dezember 2023. Ein Hinweisgebersystem ist auch nach dem LieferkettenGesetz gefordert.

AK
16.11.22