Green Claim Directive (GCD) – Forderungen der Wirtschaftsverbände

14 europäische Industrieverbände, darunter BusinessEurope und A.I.S.E, zur Ausgestaltung der Green Claims Directive (GCD), haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

Die GCD befindet sich derzeit im Trilog-Prozess. Die teilnehmenden Verbände appellieren an die EU-Institutionen, praxisnahe Lösungen zu finden, um klare und umsetzbare Regeln zu gewährleisten: 1a – Communication – Clean Industrial Deal [EN]

Kernforderungen:

1. Proportionale und klare Anforderungen:

Unverhältnismäßige Nachweis- und Prüfpflichten für einfache Umweltangaben (z. B. „recycelbar“) sollten vermieden werden. Das geplante Prüfverfahren birgt Unsicherheiten und könnte Unternehmen von nachhaltiger Kommunikation abhalten.

2. Angemessene Übergangsfristen:

Unternehmen benötigen ausreichend Zeit, um sich anzupassen, um vor allem Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

3. Keine Regelung zu Gefahrstoffen in der Green Claims Directive:

Bestehende EU-Gesetze (z. B. REACH) regeln bereits Gefahrstoffe. Eine zusätzliche Regulierung führt zu Überschneidungen und unnötigen Verbote.

4. Vermeidung von Überschneidungen mit anderen EU-Vorschriften:

Die Richtlinie sollte keine Unternehmenskommunikation (B2B) regulieren und bestehende Regeln, wie das Verpackungsgesetz (PPWR) oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), nicht duplizieren.

 

AK
11.3.25