14 europäische Industrieverbände, darunter BusinessEurope und A.I.S.E, zur Ausgestaltung der Green Claims Directive (GCD), haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Die GCD befindet sich derzeit im Trilog-Prozess. Die teilnehmenden Verbände appellieren an die EU-Institutionen, praxisnahe Lösungen zu finden, um klare und umsetzbare Regeln zu gewährleisten: 1a – Communication – Clean Industrial Deal [EN]
Kernforderungen:
1. Proportionale und klare Anforderungen:
Unverhältnismäßige Nachweis- und Prüfpflichten für einfache Umweltangaben (z. B. „recycelbar“) sollten vermieden werden. Das geplante Prüfverfahren birgt Unsicherheiten und könnte Unternehmen von nachhaltiger Kommunikation abhalten.
2. Angemessene Übergangsfristen:
Unternehmen benötigen ausreichend Zeit, um sich anzupassen, um vor allem Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
3. Keine Regelung zu Gefahrstoffen in der Green Claims Directive:
Bestehende EU-Gesetze (z. B. REACH) regeln bereits Gefahrstoffe. Eine zusätzliche Regulierung führt zu Überschneidungen und unnötigen Verbote.
4. Vermeidung von Überschneidungen mit anderen EU-Vorschriften:
Die Richtlinie sollte keine Unternehmenskommunikation (B2B) regulieren und bestehende Regeln, wie das Verpackungsgesetz (PPWR) oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), nicht duplizieren.
AK
11.3.25
