Die European Financial Reporting Advisory Group AISBL (EFRAG) hat die drei Anwenderanleitungen (sog. Implementation Guidance – kurz IG) zu den europäischen Berichtsstandards für Nachhaltigkeit (European Sustainability Reporting Standard – ESRS) überarbeitet.
IG 1 enthält Leitlinien zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse, IG 2 zur Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette und IG 3 enthält eine Liste aller zurzeit definierten ESRS-Datenpunkte.
EFRAG möchte mit den Dokumenten Unternehmen und andere Interessengruppen bei der Umsetzung des ESRS unterstützen, ihnen helfen, sich auf die Aspekte der Standards zu konzentrieren, die für sie relevanter sind, und die Berichtsanforderungen mit praktischer Sprache und häufig gestellten Fragen veranschaulichen. Die ESRS, wurden als Delegierte Rechtsakte zur europäischen „EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichtserstattung“ (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) herausgegeben. Die Datenpunkte sind für viele Unternehmen verpflichtend im Lagebericht mit darzustellen.
Diese Dokumente sind nicht verbindlich und unterstützen die Implementierung im Einzelnen wie folgt:
- IG 1: Materiality Assessment Implementation Guidance (MAIG) bietet einen anschaulichen Prozess zur Wesentlichkeitsbewertung für Unternehmen und entwickelt das Konzept der Auswirkungen und der finanziellen Wesentlichkeit anhand einer Reihe von Beispielen, einschließlich des Zusammenspiels dieser beiden Konzepte. Es enthält außerdem FAQs zur doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung, um praktische Umsetzungshinweise zur Offenlegung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben.
- IG 2: Value Chain Implementation Guidance (VCIG) beschreibt die Berichtsanforderungen für die Wertschöpfungskette von der Wesentlichkeitsbewertung über Richtlinien und Maßnahmen bis hin zu Kennzahlen und Zielen. Es veranschaulicht die Berichtsgrenzen der Gruppe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich des Konzepts der operativen Kontrolle in Umweltstandards. Der IG2 enthält außerdem FAQs für weitere Informationen und eine „Wertschöpfungskettenkarte“, die die Auswirkungen der Wertschöpfungskette pro Offenlegungspflicht in allen ESRS zusammenfasst.
- IG 3: Liste der ESRS-Datenpunkte übersetzt die vollständige ESRS-Set-1-Liste der detaillierten Anforderungen in jeder Offenlegungsanforderung und den zugehörigen Anwendungsanforderungen im Excel-Format. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel die Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder ob für diese Übergangsbestimmungen bzw. Querverweise gelten. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder Datenerfassung bilden.
AK
10.6.24