Germany Trade and Invest (GATI), das Auswärtigen Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer bieten Hilfestellungen im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) an.
Abstrakte Risikobetrachten für ausländische Staaten
Die länderspezifischen Umsetzungshilfen soll Unternehmen dabei unterstützen, menschenrechtliche Risiken in ihren ausländischen Lieferketten zu ermitteln und zu vermeiden. Daneben werden Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des LkSG angeboten (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG). Das Angebot unterstützt bei der abstrakten Risikobetrachtung im Rahmen der Durchführung von Risikoanalysen.
Es sind unter anderem Berichte zu den Staaten China, Indien, Türkei und Bangladesch bereits abrufbar.
Übersicht der im LkSG genannten Übereinkommen und Ratifizierungsstände
Das LkSG bezieht sich auf bestimmte internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Diese bilden den allgemein anerkannten Referenzrahmen, der den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entspricht. Die Karte stellt eine Auswahl an Ländern dar. Kriterien sind die Höhe des deutschen Importvolumens sowie der Informationsbedarf zur Umsetzung des LkSG. Die Länderauswahl ist nicht abschließend.
AK
10.10.23
