Innovation im Mittelstand – EFI-Gutachten

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat das Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 vorgelegt. Seit 2008 berät sie die Bundesregierung.

Ein Kernthema ist Innovationen im Mittelstand.

Der Mittelstand, der aus Unternehmen bestehe, bei denen Eigentum und Geschäftsführung zusammenfallen, zeichne sich durch langfristige Orientierung, regionale Verwurzelung und hohe unternehmerische Verantwortung aus. Mittelständische Unternehmen seien überwiegend kleine und mittlere Unternehmen und seltener als nicht-mittelständische in forschungs- und wissensintensiven Branchen tätig. Unter Berücksichtigung von Strukturmerkmalen wie Größe und Branchenzugehörigkeit gelang es mittelständischen Unternehmen im Zeitraum 2005 bis 2023 häufiger als vergleichbaren nicht-mittelständischen Unternehmen, Produkt- oder Prozessinnovationen einzuführen.

Zudem erzielten sie, trotz geringerer Innovationsausgaben, höhere Umsatzanteile mit Produktinnovationen. Innovierende Unternehmen seien produktiver als nicht-innovierende Unternehmen mit vergleichbaren Eigenschaften.

Innovationsaktivitäten und Produktivität mittel ständischer Unternehmen würden allerdings durch Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt.

Zur Stärkung der Innovationskraft schlägt die Expertenkommission daher Maßnahmen vor, die die Rahmenbedingungen in diesen Bereichen verbessern. Die Expertenkommission empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:

— Der Antragsprozess für die Forschungszulage sollte weiter vereinfacht werden, etwa durch schlankere Erstanträge, vereinfachte Folgeanträge bei bereits geförderten Projekten und eine (teil-)automatisierte Datenerfassung nach dem Once-Only-Prinzip.

— Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung und die Föderale Modernisierungsagenda sollten entschlossen vorangetrieben und umgesetzt werden, um bürokratische Hürden abzubauen sowie Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren.

— Wissen sowie Erfahrungen aus der Praxis sollten systematisch bei der Ausgestaltung konkreter Regulierungen einbezogen werden. Hierzu sollten verstärkt Praxischecks genutzt werden.

— Ein effektiver Regulierungsabbau sollte sich an der Kosten-Nutzen-Relation einzelner Regulierungen im Kontext der Gesamtheit aller Vorschriften und nicht an der reinen Zahl an Regulierungen orientieren. Praxischecks sind starren Regeln – wie One-In-One(Two)-Out – vorzuziehen, denn letztere berücksichtigen nicht den mit den einzelnen Regeln ver bundenen Aufwand.

— Das Once-Only-Prinzip muss zeitnah und konsequent umgesetzt werden. Instrumente wie Rulemapping können dabei unterstützen, unnötige Melde- und Dokumentationspflichten zu identifizieren und abzubauen.

— Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte muss vereinfacht und die dazugehörigen Verfahren müssen beschleunigt werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Work-and-Stay-Agentur kann alle Verfahren zur Einreise, Anerkennung, Qualifikationen und Erteilung von Aufenthaltstiteln integrieren. Entscheidend für ihren Erfolg sind eine praxisnahe Ausgestaltung, regelmäßige Evaluierung und spürbare Entlastung von Fachkräften, Studierenden und Unternehmen.

Siehe auch: Statement des Kanzlers anlässlich der Übergabe des EFI-Gutachtens 2026 vom 11. Februar 2026

 

17.2.26