Klima- und umweltfreundliche, öffentliche Beschaffung

Er appelliert, u.a. an den Staat, den Wettbewerb im Rahmen der Klimazielsetzung wirksam und wirtschaftlich klug zu gestalten und den Aufwand für Auftraggeber und Unternehmen möglichst gering zu halten.

Die Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaaspekten sei bereits auf Basis des bisherigen Rechts möglich, soweit ein Bezug zum Auftragsgegenstand besteht. Oft werde aber in der Praxis weiterhin nur nach dem günstigsten Preis vergeben. Um hier gegenzusteuern, sei einerseits eine Sensibilisierung derjenigen erforderlich, die für die öffentliche Beschaffung zuständig sind. Zudem sei die Aus- und Fortbildung der Beschaffungsstellen und genügend qualifiziertes Personal mit Blick auf eine stärker nachhaltige öffentliche Beschaffung essenziell und der richtige Weg. Das Positionspapier zeige darüber hinaus Potenziale auf, wie das bestehende Recht zur Stärkung einer umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung besser genutzt werden kann und wo rechtlich Nachbesserungen erfolgen können.

Schon der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält hierzu konkrete Zielvorgaben. So sollen die öffentliche Beschaffung und die Vergabe u. a. ökologisch ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Zudem sollen sichere Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung geschaffen werden. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung, Quoten für grünen Wasserstoff in der öffentlichen Beschaffung einzuführen, um Leitmärkte zu schaffen.

AK
28.1.24

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