Konformität von Verpackungen

Mit der neuen EU‑Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) entstehen für Unternehmen umfangreiche neue Anforderungen. Ab dem 12. August 2026 wird eine erste Pflicht – die Pflicht, Konformitätserklärungen abzugeben – für alle Erzeuger und Erzeugerinnen verbindlich.

Achtung: „Erzeuger“ wird in Artikel 3 Nr. 13 der PPWR definiert und weicht davon ab, was landläufig unter einem Erzeuger einer Verpackung verstanden wird! Grundsätzlich dürften alle, die Ihre Produkte verpacken, in diesen Begriff fallen.

Um die aktuell geltenden Anforderungen für die Konformitätserklärung systematisch umzusetzen, bietet eine VCI-Arbeitshilfe Unterstützung. Das praxisorientierte Format ermöglicht einen schnellen Einstieg, erleichtert die interne Strukturierung der Aufgaben und bietet eine klare Orientierung, welche Punkte im Rahmen der Konformitätserklärung zu berücksichtigen sind.

Die PPWR verpflichtet Erzeugerinnen und Erzeuger, die Konformität ihrer Verpackungen i.S.d. PPWR zur erklären und nachzuweisen. Die Konformitätserklärung basiert auf bestimmten technischen Dokumentationen. Erzeugerinnen und Erzeuger müssen dafür sorgen, dass ihnen die Angaben vorliegen, die für die Konformitätsbewertung ihrer Verpackungen erforderlich sind. Damit diese Informationen vollständig und fristgerecht verfügbar sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den jeweiligen Lieferanten der Verpackung.

Zur praktischen Unterstützung enthält die VCI-Arbeitshilfe ein Muster für die EU‑Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII der PPWR.

Weiter Hilfestellung kann der Leitfaden PPWR-Konformitätserklärung vom Forum Rezyklate bieten.

 

AK
25.3.26