Konsultationsphase zum PFAS-Verbot in der EU gestartet

Die Konsultation zum Verbot von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS – teilfluorierte oder vollfluorierte Substanzen, die eine -CF2 oder eine -CF3 Gruppierung enthalten) läuft.

Mit dem vorgeschlagenen Verbot sollen im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH zwischen 5.000 und 10.000 Stoffe, darunter 38 Fluorpolymere, vom Markt genommen werden. Die Regelung betrifft die Produktion von PFAS-Produkten bzw. deren Einfuhr, die Verwendung und den Verbleib bzw. die Entsorgung am Ende der Anwendung. Produkte wie Membranen, Dichtungen, Schläuche, Isolierungen, Innenrohrbeschichtungen, Flammhemmer, Kältemittel und vieles mehr kann betroffen sein.

Ziel der EU ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern, da alle PFAS aufgrund ihrer Persistenz ein unakzeptables Risiko für die Umwelt und für die Menschen darstellen würden. Die Aussage darf bezweifelt werden. Nicht einmal alle PFAS sind bekannt. Die Europäische Chemikalienagentur vermutet 5.000 bis 10.000 unterschiedliche Stoffe. Es ist also unklar, ob alle PFAS persistent sind. Fluorpolymere jedenfalls sind nachgewiesen über mehrere Studien unbedenklich eingestuft, inert, ungiftig und lagern sich nicht in der Umwelt ab, so der Pro-K. Zudem ergibt sich allein aus dem Kriterium der Persistenz noch keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

Im Jahr 2025 ist mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag zu rechnen. Sollte der PFAS-Beschränkungsvorschlag angenommen werden, wäre dies eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007.

Machen Sie die EU-Kommission schlau, in dem Sie ausführliche Daten und Fakten zu Ihren Anwendungen einreichen. Tendenziell besteht das Risiko bei ungeklärter Sachlage, dass umfängliche Verbot der Produkte oder der Anwendung ausgesprochen werden. Bis zum 22. September 2023 ist dies möglich: https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term unter „Give Comments“.

 

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8.4.23