Mindeststandard recyclinggerechter Verpackung 2023

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen 2023 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht.

Das Vorhandensein einer funktionierenden Recyclinginfrastruktur ist Voraussetzung, um eine Verpackung als recyclingfähig einzustufen. Im Rahmen einer Studie des Umweltbundesamtes werden jährlich wissenschaftlich die konkreten Sortier- und Recyclingkapazitäten für die unterschiedlichen Verpackungsarten ermittelt. Die Ergebnisse fließen in die Fortentwicklung des Mindeststandards ein. Insbesondere werden differenziert nach Verpackungsarten quantitative Aussagen zur Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen getroffen.

Die ZSVR legt im Mindeststandard fest, in welchen Fällen es eines Einzelnachweises zum tatsächlichen Recycling bedarf. Sofern für über 80 Prozent des Stoffstroms Kapazitäten nachgewiesen sind, wird unterstellt, dass eine ausreichende Recyclinginfrastruktur vorhanden ist. Decken die Sortier- und Verwertungskapazitäten weniger als 20 Prozent des Stoffstroms ab, müssen Unternehmen einen Einzelnachweis über die Verwertung erbringen. Liegen begrenzte Recyclingkapazitäten zwischen 20 und 80 Prozent vor, kann ein solcher Einzelnachweis verlangt werden.

Nitrocellulose in Druckfarben: Hindernis für das Recycling

Im Mindeststandard 2023 werden Nitrocellulose (NC)-basierte Druckfarben im Zwischendruck als nicht recyclingfähig eingestuft. NC beeinträchtige aufgrund einer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit den mechanischen Recyclingprozess und mindert die Qualität von Rezyklaten.

Von der aktuellen Änderung betroffen sind laut der Industrievereinigung Kunststoffverpackung e.V. (IK) bislang ausschließlich Folien aus Polyethylen (PE) in einem Format größer als DIN A4. Der Mindeststandard beziehe sich hier nicht auf kleinere PE-Folien und PP-Folien. Auch der Direktdruck sei nicht betroffen. Die neue Einstufung habe auch keinen Einfluss auf die Vermarktungsfähigkeit der PE-Folien, betont der Verband der Hersteller von Kunststoffverpackungen. „Der Mindeststandard richtet sich ausschließlich an die Dualen Systeme. Er ist – anders als teilweise wahrgenommen – kein verbindlicher „Design for Recycling“-Leitfaden für die Wirtschaft“, erklärt Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft bei der IK. Auch finanzielle Nachteile im Rahmen der Beteiligungsentgelte bei den Dualen Systemen seien derzeit nicht zu erwarten, was sich jedoch ändern könne, wenn die Bundesregierung die angekündigte Reform des Paragrafen 21 Verpackungsgesetz abschließe.

Recycling von Altglas: Auf die Lichtdurchlässigkeit kommt es an
Im diesjährigen Mindeststandard hat die ZSVR einen Grenzwert für die Lichtdurchlässigkeit (Transluzenz) von Glas definiert. Daraus ergibt sich, ob eine Verpackung aus Glas verwertbar ist. Ist eine Glasverpackung nicht lichtdurchlässig, wird sie in den Anlagen als Störstoff aussortiert, da sie nicht recyclingfähig ist. Dies ist zum Beispiel bei lackierten Flaschen der Fall.

Bild: AdobeStock kostenfrei_386305048

 

AK
12.9.23